Mitteilungen

Offizielle Mitteilung vom Bildungsministerium

Ab MONTAG, 16. März ist der Schulunterricht in allen Schulen im Land ausgesetzt.

Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1–6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbe­reiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungsein­richtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbe­reiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Schulen und Kitas werden derzeit über das Vorgehen informiert.

SMK – Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 13.03.2020

Ab Montag unterrichtsfreie Zeit an Sachsens Schulen

Schließungen von Schulen werden vorbereitet

Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16. März) unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.

Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.

Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives Betreuungsange­bot haben.

Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach Ostern (Start Abitur 22. April).

Klassenfahrten und schulische Veranstaltungen: Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abzusagen. Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen, danach gibt es eine neue Bewertung der Lage. Bis auf weiteres dürfen auch keine neuen Klassenfahrten vertraglich abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen. Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.

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